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Der kubisch wirkende Bau mit flach geneigtem Walmdach wurde um 1850 am damaligen, östlichen Ortsausgang, vielleicht für den ersten Wundarzt Dr. Seebach erbaut. Typisch ist die im Ort und der Umgebung seltene, vom Klassizismus abhängige, klare Form des verputzten Fachwerkbaus, der zeitweilig als Gemeindehaus und Bürgermeisteramt diente.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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