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Das Gehöft aus der Zeit um 1900 besteht aus einem zweigeschossigen, traufständigen Wohnhaus und einem zurückliegenden, ebenfalls traufständigen Wirtschaftsbau. Der Komplex zeigt beispielhaft, wie in der Zeit des Historismus auch bei ländlichen Bauaufgaben auf überkommenes Formengut zurückgegriffen wurde. So sind die Gebäudeanordnung, das Zierfachwerk und die paarige Fensteranordnung dem Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts entlehnt, wohingegen das Zwerchhaus auf eine moderne Wohnnutzung des Dachgeschosses hinweist. Selten gewordenes und ursprünglich erhaltenes Beispiel in charakteristischer Ortsrandlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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