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Am südlichen Ortsrand gelegener, traufständiger Streckhof mit annähernd durchlaufender Firstlinie. Der zweizonige Wohnteil mit Mann-Figuren im Obergeschoss und auffälligem, geknicktem Krüppelwalmdach. Die Scheune mit mittiger Tenne an der Stalltür 1748 datiert. Schöner, großvolumiger Fachwerkbau aus der Zeit nach der hugenottischen Besiedlung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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