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Das einhausartige, unterkellerte Gehöft zeigt mit dem konstruktiven, teilweise riegellosen Fachwerk und dem Krüppelwalmdach typische Formen des frühen 19. Jahrhunderts. Die ehemals wohl gekuppelten Fenster durch neue querformatige ersetzt. Dennoch insgesamt gut erhaltene Anlage, die am Abzweig der Ulmer Straße das Ortsbild bestimmt und die giebelständige Ausrichtung des älteren Nachbargehöftes aufnimmt. Die parallel angeordneten Wirtschaftsbauten wurden später ergänzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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