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Zweiseithof des 18. Jahrhunderts in prägender Lage an der Gabelung von Ulmer und Katzenfurter Straße. Das traufständige, zweigeschossige Wohnhaus mit charakteristischem, geknicktem Krüppelwalmdach und mittigem Eingang. Unter Putz und Kunstschieferverkleidung befindet sich nach alten Abbildungen ein beachtenswertes, sehr regelmäßiges Sichtfachwerk mit Mann-Figuren, die das Haus in drei Zonen teilen. Der bäuerliche Funktionszusammenhang ist durch die teilweise veränderte Scheune bewahrt, die giebelständig in den Straßenraum ragt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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