Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach in ortsbildprägender Lage gegenüber von Schule und Kirche. Aufgrund von Besitzteilung teilweise verkleidetes Fachwerkgefüge aus der Zeit um 1700, das sich durch Vierzonigkeit und reiche Zierformen auszeichnet. Nach örtlicher Überlieferung befand sich über dem Eingang ein Zunftwappen. Dadurch besteht ein Zusammenhang mit der im Freiheitsbrief 1722 genannten Gewerbezunft, die dem Bau eine besondere ortsgeschichtliche Bedeutung gibt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |