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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, Teil einer stattlichen, dreiseitig umbauten Hofanlage; der vermutlich im 18. Jh. errichtete Bau ehemals verputzt, das Fachwerkgefüge heute freigelegt. Den Zugang zum Hof bilden drei steinerne Pfosten. Weiter nach Süden schließt sich dem Hofzugang entlang der Straße eine mannhohe Bruchsteinmauer an, hinter der sich ein eingeschossiges Nebengebäude befindet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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