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Für den Parallelhof ist der relativ große Abstand zwischen dem traufständigen, zweigeschossigen Wohnhaus und der zurückliegenden Scheune kennzeichnend. Außer durch die prägende Lage an einer Kreuzung erhält das Wohnhaus besonderen Wert durch die für seine geringe Größe aufwendigen Fachwerkformen. Sowohl die reduzierten Mann-Figuren als auch die verzierten Brüstungsfelder deuten auf eine Entstehung um die Mitte des 18. Jahrhunderts, aus der wohl auch die Scheune stammt. Neuere Renovierung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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