Evangelische Pfarrkirche, Innenraum nach Osten
Bei Am Kirchplatz 6, evangelische Pfarrkirche
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Lahn-Dill-Kreis
Ehringshausen
Dillheim
  • Der Schulberg
Evangelische Pfarrkirche
Flur: 3
Flurstück: 1033/207

Die 1864 bis 1866 durch Kommunalbaumeister Mayer errichtete Pfarrkirche ersetzte einen baufälligen, mittelalterlichen Vorgängerbau des 13. Jahrhunderts. Innerhalb des alten Friedhofes mit schönem Baumbestand auf einem Bergsporn über der Dill gelegen, gehört die Kirche zu den größten des Altkreises Wetzlar. Der auf kreuzförmigem Grundriss angelegte, neugotische Bau wendet die Westfassade mit dem Haupteingang wenig funktional, aber repräsentativ dem Tal zu. Schmale Strebepfeiler, hohe Maßwerkfenster, gerahmte Türen und Giebelrosen dienen neben der Steinsichtigkeit der grob behauenen Kalksteinquader als Gliederungselemente. Der in die Ostteile integrierte, niedrige Turm des Vorgängerbaus erhielt seinen geknickten Spitzhelm mit verschiefertem Glockengeschoss wohl bei der Erneuerung 1804. Die Reste eines niedrigen Kreuzgratgewölbes deuten auf eine Funktion als Chorturm. Das Innere präsentiert sich als heller, weiter Raum mit Balkendecke und umlaufender, die Querhäuser ausfüllender Empore. Auch der eingezogene, polygonale Chor ist flach gedeckt. Neben der großenteils erhaltenen Ausstattung ist die ungewöhnliche Raumfassung bemerkenswert: Die lebhafte Steinquadermalerei wird nur in wenigen Bereichen wie im Chor durch Blendbögen bereichert. Mit sicherem Gespür für die landschaftliche Lage folgt der Bau besonders mit dem weiträumigen Inneren einem der Ideale des protestantischen Kirchenbaus im 19. Jahrhundert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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