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Das verputzte Wohnhaus der parallel angeordneten Hofanlage dürfte aufgrund des Geschossüberstandes und der Fensterformate ein weit gehend ungestörtes Fachwerkgefüge aus der Zeit um 1700 aufweisen und wurde im 19. Jahrhundert um Satteldach und Kniestock erhöht. Die stattliche Fachwerkscheune ebenfalls um 1700 in der für die Bauaufgabe üblichen Ständerbauweise. Die Giebelseite mit typischer, rasterförmiger Gefachaufteilung und wenigen Streben. Auffällig sind die zum Halbrund gefügten Fußwinkelhölzer über dem Tor und am Giebel. Trotz moderner An- und Umbauten immer noch beachtenswertes Gehöft an der Hauptzufahrt zum Ort.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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