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Nördlich der Kirche auf einer kleinen Anhöhe unter einer großen Linde gelegenes, 1923 errichtetes Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges. Auf einem Feldsteinsockel spitz zulaufender monolithischer Stein mit rundbogiger Inschrifttafel aus Bronze sowie einer späteren Tafel für die Toten des Zweiten Weltkrieges. Exponierte Lage, Material- und Formgegensätze machen den Wert dieses Denkmal aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |