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Unmittelbar am Ortseingang bzw. Dorfplatz wurde bis 1950 ein Gemeindehaus, u.a. mit Bürgermeisteramt, Wohnungen und Backhaus errichtet. Der einfache, zweigeschossige Bau besitzt das für die Zeit typische Satteldach mit Aufschieblingen. Die Bogenstellung im Erdgeschoss greift auf das Motiv der Ratslauben zurück. Liegende Fensterformate deuten zusätzlich auf einen Saal hin. Als multifunktionaler Bau belegt das Gemeindehaus die dörfliche Selbstständigkeit bis zur Gebietsreform und dokumentiert darüber hinaus eine sehr traditionsgebundene Architekturströmung der Nachkriegszeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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