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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, Teil einer ursprünglich dreiseitig umbauten Hofanlage; die zugehörige Scheune aber abgebrochen. Die Giebelseite sowie die zum Hof gelegene Traufseite des im übrigen verputzten Fachwerkwohngebäudes mit einer Holzverschindelung. Das Fachwerkgefüge des vermutlich im späten 18. Jahrhundert errichteten Baus scheint ungestört zu sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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