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An einem Hang nördlich des Ortes liegt das Areal des jüdischen Friedhofes. Von Hecken eingezäunt, haben sich nur wenige Grabsteine bzw. deren Reste erhalten, bei denen es sich meist um schräge Platten mit deutsch-hebräischer Inschrift handelt. Sie sind zwischen 1906 und 1934 entstanden. Die relativ große Fläche deutet auf eine ehemals beachtliche jüdische Gemeinde hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |