Evangelische Pfarrkirche, Innenraum nach Osten
Brunnenstraße 13, evangelische Pfarrkirche
Evangelische Pfarrkirche, Kanzel
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Lahn-Dill-Kreis
Ehringshausen
Kölschhausen
  • Brunnenstraße 13
Evangelische Pfarrkirche
Flur: 7
Flurstück: 72

Die evangelische Pfarrkirche liegt in der Ortsmitte auf einer kleinen Anhöhe des ehemaligen, 1949 eingeebneten Kirchhofes. Sie präsentiert sich mit dem frühgotischen Chorturm und dem im Kern mittelalterlichen, im 17. Jahrhundert veränderten Schiff als bemerkenswerte Wehranlage. Der gedrungene, quadratische Turm mit Zeltdach weist zwei Obergeschosse mit Schießscharten auf, die nur von außen über einen erhöht liegenden Eingang zugänglich sind. Das durch Verputz, regelmäßige Rundbogenfenster und ein großes Walmdach einheitlich wirkende Schiff ist im Inneren zweigeteilt: 1697 (Inschrift) wurde die Westwand von einem großen Rundbogen durchbrochen und eine Achse angefügt. Durch die damit verbundene Umorientierung verlor der über spitzen Schildbögen kreuzgratgewölbte Turmchor seine ursprüngliche Funktion. Beiden Teilen des Schiffes sind die vermauerten Maulscharten mit segmentbogigen Gewänden in der Sockelzone gemeinsam, die im älteren Teil auf Vorgänger zurückgehen könnten. Auf die barocke Umgestaltung geht u.a. die Flachdecke mit zwei Unterzügen auf gebauchten Säulen zurück, vgl. die jüngere Kirche von Dreisbach. Von der Ausstattung ist neben den raumbestimmenden Emporen, dem seltenen Bachkieselfußboden und den Malereiresten (z.B. Diamantquaderung am Chorbogen) vor allem die Kanzel des späten 17. Jahrhunderts mit gewendelten Säulen erwähnenswert. Über dem Schiff eindrucksvoller, barocker Kehlbalkendachstuhl, im Turm Holzbalkendecken mit Mittelsäule sowie zwei Glocken: Marienglocke 1478 von Tilman von Hachenburg, St.Anna-Glocke 1518 von Steffan aus Frankfurt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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