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Relativ ursprünglich erhaltene Scheune in prägender Lage gegenüber der Kirche. Die Traufseite mit mittigem Tennentor in Kunstschiefer verkleidet, an der Giebelseite Eckständer auf Bruchsteinsockel mit eingezapfter Schwelle. Aufgrund der betonten Mittelachse und dem rasterförmigen Fachwerk mit wenigen Streben datiert der Bau wohl in die Zeit um 1700.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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