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Parallel zum Wohnhaus im rückwärtigen Parzellenbereich gelegene Fachwerkscheune, im unteren Teil z.T. in Bruchstein bzw. in Ziegel ausgemauert. Rasterförmiges Fachwerk mit wenigen, leicht gebogenen Streben, betonter Mittelachse im Giebel und barocken Profilen im Dachbereich. Trotz neuerer Veränderungen neben Nr. 15 schönes Bespiel für eine Scheune aus der Zeit um 1700.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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