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Zweigeschossiges, leicht zurückgesetztes Fachwerkwohnhaus, wohl aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Das traufseitig freiliegende Fachwerk geht in der Schmuckfreudigkeit über die herkömmliche Gliederung hinaus. An den horizontalen Geschosshölzern und den Balkenköpfen reiche Profile, Tau- und Lorbeerstäbe, an den Mann-Figuren Flechtbänder und Blumenranken. Daher ist der Bau trotz einiger Veränderungen über den Ort hinaus von handwerklicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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