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Teil der Gesamtanlage:
Dortelweil
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude einer dreiseitigen Hofanlage; das freiliegende Fachwerk der zur Straße gelegenen Giebelseite ist in die Zeit um 1700 zu datieren. Im Erdgeschoss Aussteifung durch Streben zwischen Rähm und Schwelle, im Ober- und Dachgeschoss durch Mannformen, der Geschossversatz zwischen Erd- und Obergeschoss als Balkengesims. Die Ecke zum Hof betont durch das gedrehte Säulchen im Pfosten des Obergeschosses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |