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Kleines Wirtschaftsgebäude einer dreiseitigen Hofanlage, das laut Auskunft aus Dreisbach stammt und hier bereits seinen dritten Standort gefunden haben soll. Relativ aufwendige Gestaltung mit Profil am Eckständer, profilierten Geschosshölzern und halben Mann-Figuren. Recht ursprünglich erhaltenes Beispiel einer selten gewordenen Baugattung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |