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An der Gemarkungsgrenze nach Ehringshausen bzw. Werdorf erinnert ein Gedenkstein an „G.W. Kraus † hier am 16ten April 1840 durch die Kugel eines Wilddiebes". Dieser wird in der Literatur mit J.W. Neuweger identifiziert. Der spitz zulaufende Stein ist grob behauen und nur an der Inschriftenseite geglättet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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