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Die beiden Hausnummer bildeten ursprünglich ein Anwesen, wobei Nr. 1 zum Streckhof erweitert ist, dessen Scheune 1819 von Conrad Gerth errichtet wurde. Das auf Balkenköpfen und einem sehr langen Schwellbalken vorkragende Obergeschoss fällt durch die altertümlichen Mann-Figuren mit sich überkreuzenden Kopf- und Fußstreben sowie die weiten Abstände der Stiele auf. Diese Merkmale deuten auf ein relativ hohes, ins 16. Jahrhundert weisendes Alter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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