Im Winkel 2
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Lahn-Dill-Kreis
Hohenahr
Altenkirchen
  • Im Winkel 2
Flur: 3
Flurstück: 125

Die zu einem Winkelhof gehörige Scheune wurde 1799 für Johann Georg Hartmann und dessen Frau Anna von Conrad Gerth aus Altenkirchen errichtet. Dieser ist auch an der Scheune von Hoyerweg 1 sowie als Mitarbeiter an der Schule von Ehringshausen-Breitenbach nachzuweisen. Der Kernbau folgt der herkömmlichen Einteilung von mittlerer Tenne mit Nebenräumen. Außer der Verzierung über einer Seitentür ist das eindrucksvolle, rasterförmige Fachwerk an der Mudersbacher Straße für das Ortsbild von Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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