Darmstädter Straße 52, ehem. Taubstummenanstalt
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Darmstädter Straße 52
Ehem. Taubstummenanstalt
Flur: 17
Flurstück: 126/3

Eine Anstalt für taubstumme Kinder wurde in Bensheim bereits 1840 durch die großherzogliche Regierung gegründet. Sie bezog zunächst Räume in einem Privathaus vor dem Heppenheimer Tor, dann in dem Anwesen des Gerbereibesitzers Johann Müller ( Nibelungenstr. 6). 1884 wurde das eigene Schulhaus in der Darmstädter Straße errichtet, vermutlich nach Plänen des Kreisbauamts. Das nationalsozialistische Regime verlegte die Taubstummenschule 1933 nach Friedberg. Im September 1944 wurde das Gebäude Sitz der hessischen Geheimen Staatspolizei (Gestapo), von hier aus wurde der Terror in ganz Hessen gesteuert. Nach dem Krieg diente der Bau bis 1981zur Erweiterung des gegenüber liegenden Alten Kurfürstlichen Gymnasiums. Heute sind hier Teile der Kreisverwaltung untergebracht.

Das Gebäude der Taubstummenanstalt entspricht stilistisch und in der Wahl der Materialien dem benachbarten Gymnasium. Zweigeschossig mit flachem Walmdach, die in gelbem Sandstein errichteten Fassaden durch rote Sandsteinelemente gegliedert. Kanten durch versetzte Quader betont, die Geschosse durch profilierte Gesimse voneinander getrennt. Die beiden äußeren Achsen der Hauptfassade jeweils risalitartig vortretend, entsprechend an den Schmalseiten die mittleren Eingangsachsen. Fenster mit Sandsteingewänden, im Erdgeschoss mit Fensterbankkonsolen, im Obergeschoss mit horizontalen Verdachungen, nur über den seitlichen Eingängen mit Dreiecksgiebel bzw. Bogen. Originale Türen erhalten, im Innern auch das alte Treppenhaus noch vorhanden. Zur Straße die alte Einfriedungsmauer verloren.

Das in dominanter Ecklage stehende Gebäude ist vor allem für die Schulgeschichte Bensheims von Bedeutung, bauhistorisch ist es der typische Vertreter eines vom Darmstädter Spätklassizismus geprägten Staatsbaues.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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