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Teil der Gesamtanlage:
Dortelweil
Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohngebäude, die Inschrift im Rähm des Erdgeschosses 1800 bezeichnet vermutlich das Baudatum; das freiliegende Fachwerk ist rein konstruktiv aufgebaut. Der Bau ist wichtiger Teil der Gruppe älterer Fachwerkwohnbauten in der nördlichen Obergasse und trägt wesentlich zu einem Straßenbild von historischer Aussagekraft bei.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |