Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Traufständiges Wohnhaus eines Gehöftes in ortsbildprägender Lage an einer der Durchgangsstraßen. Neben erbaulichreligiösen Sprüchen nennen die Inschriften Johann Georg Kuder und dessen Ehefrau Katharina als Bauleute, Johann Ludwig Herr aus Ahrdt als Zimmermann sowie das Baudatum 1836. Trotz des zeitgemäß konstruktiv wirkenden Fachwerkes belegen die profilierten Geschosshölzer, die Inschriften und die Adlerschnitzerei über dem Eingang, dass es sich wenigstens in diesen Bereichen um Sichtfachwerk handelte. Innerhalb dieser Zeit und Architekturrichtung eher aufwendiger Bau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |