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Der Fachwerkbau zeigt über dem massiv erneuerten Erdgeschoss ein beachtenswertes, zweizoniges Gefüge des 18. Jahrhunderts. Neben den Mann-Figuren sind die reich geschnitzten Brüstungsstreben hervorzuheben. Sie reihen den Bau in eine Gruppe ähnlich verzierter Häuser an der Grenze zum Hessischen Hinterland ein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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