Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Innerhalb des kreuzförmigen Verlaufes von Hauptstraßen im alten Ortskern bilden die Straßen Zu den Linden (ehemals Hintergasse) und die Erbsengasse den einzigen Bereich, in dem sich qualitätvolle historische Bausubstanz in größerem Umfang zu einem weitgehend geschlossenen Bild fügt. Aufgrund des Hanggefälles verläuft die Straße Zu den Linden teilweise in zwei von einer Futtermauer getrennten Armen, vgl. Brandoberndorf. In ihrem südlichen Bereich ist sie hauptsächlich von Gehöften mit giebelständigen Wohnhäusern geprägt. Jüngere Störungen sind bei entsprechender Ausrichtung meist weniger gravierend. Die parallel Zu den Linden in der Niederung verlaufende Erbsengasse kann als relativ alte Erweiterung der Bebauung in zweiter Reihe angesehen werden. Zu den ältesten Bauten der Gesamtanlage dürften Zu den Linden 11 und die stark veränderte Nr. 23 von 1645 zählen. Dazwischen liegen als Bauten des 19. Jhs. Nr. 5 mit schönem Zierschiefer, Nr. 15 mit konstruktivem Fachwerk, und Erbsengasse Nr. 6, 1839 von Werkmeister Schaub aus Ahrdt. Im Vergleich zu den größeren Gehöften des 17. und 18. Jhs. handelt es sich um relativ kleine Anwesen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |