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Winkelförmige Hofanlage, deren kleines Wohnhaus laut Inschrift 1805 von Johann Georg Weber (vgl. Vorderstraße 15) für Johannes Capp und dessen Frau Katharina Elisabeth errichtet wurde. Auffällig sind die Mischung aus Rähm- und Ständerbauweise sowie das Mittelmotiv zwischen zwei halben Mann- Figuren an der Traufseite. Die vermutlich zeitgleiche Scheune mit seitlicher Tenne. Als kleinbäuerliche Hofanlage auch im Ortsbild von prägender Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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