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Der kleine Fachwerkbau wurde laut Inschrift 1841 von Johann Heinrich Schaub für Jacob Dör und seine Frau Katharina errichtet. Das im Obergeschoss freiliegende Fachwerk zeigt die zeittypischen wandhohen Verstrebungen. Ein geschnitzter Spruch im Rähmbalken belegt, dass wenigstens dieser Teil nicht verputzt gewesen sein kann. Seltene zweigeteilte Haustür mit den für die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts gegendtypischen Rankenschnitzereien. Im Zusammenhang mit dem älteren Nachbarbau für den oberen Straßenbereich prägendes Kleinwohnhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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