Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Ursprünglich dreiseitige Hofanlage von stattlichen Ausmaßen; der zugehörige Garten wird von der Mauer begrenzt, die den Dortelweiler Ortskern seit Beginn des 18. Jahrhunderts im Osten schützte. Das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohnhaus des Hofes stammt nach dem äußeren Anschein aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Im Straßenbild der Obergasse ist es markant durch die Abschleppung des Daches über einem Anbau auf der Südseite sowie durch die vollständige Holzverschindelung der zur Straße gelegenen Giebelseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |