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Die Scheune eines Parallelhofes wurde 1809 für Johannes Rupp und seine Ehefrau durch den Werkmeister Johann Georg Weber aus Krumbach errichtet. Der traditionelle Ständerbau zeichnet sich ähnlich wie die Scheune bei Erbsengasse 5 durch eine zeittypische, kreuzförmige Verzierung über der Seitentür aus. Spätere Vergrößerungen; das alte Wohnhaus weit gehend verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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