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Winkelhof mit giebelständigem Wohnhaus und Scheune des 19. Jahrhunderts. Der straßenseitige Teil des in zwei Phasen errichteten Wohnhauses dürfte aus der Zeit um 1700 stammen. Neben den üblichen Mann-Figuren finden sich hier, wie bei Zu den Linden 10, Türpfosten mit geschnitzten Pilastern. Außer der kassettierten Haustür aus der Mitte 19. Jahrhunderts auch Reste des Kieselpflasters im Hof erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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