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Der giebelständige Bau präsentiert sich als kurzes Einhaus in ungewöhnlicher Ständerbauweise. Im Gegensatz zu dem weit gehend rasterförmigen Fachwerk der Giebelseite sind die drei Zonen der Traufseite durch Mann-Figuren gegliedert. Das Scheunentor mit Außenverstrebungen reicht bis zum Rähmbalken des Wohnteiles, so dass ein durchgehendes Obergeschoss entsteht. Eine Untersuchung könnte genauere Auskünfte über Geschichte und Datierung des wohl aus dem 18. Jahrhundert stammenden Baus liefern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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