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Siedlungsgeschichtlich markiert das zu einem Parallelhof gehörige Fachwerkwohnhaus ungefähr die östliche Bebauungsgrenze des Ortes im ausgehenden 18. Jahrhundert. Charakteristisch für diese Zeit sind die regelmäßigen Mann-Figuren und die einheitlich profilierten Geschosshölzer. Das Erdgeschoss wurde wohl im 19. Jahrhundert erneuert, die Wirtschaftsbauten in jüngster Zeit ausgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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