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Der Parallelhof markiert die Bebauungsgrenze der Hauptstraße im späten 18. Jahrhundert. Dementsprechend zeigt das Wohnhaus im Obergeschoss für die Zeit um 1800 typische Verstrebungsformen und Profile. Erdgeschoss und Fenster erneuert. Die Scheune wurde laut Inschrift 1803 von Werkmeister Christoph Ricker durch die Gemeinde Altenkirchen errichtet, die damit den Opfern eines Dorfbrandes half. Reste von Kratzputz 1912. Vor kurzem Umbau zum Wohnhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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