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Herausragendes Element der Ortsbefestigung ist das große Doppeltor in der Hauptstraße, das ins 15. Jahrhundert einzuordnen ist. Die spitzbogigen Durchgänge werden von Rundtürmen flankiert und von Konsolfriesen aus Basaltquadern überfangen. Der innere Bogen war vermutlich mit einem Torhaus überbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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