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Die gusseiserne Schwengelpumpe mit Sandsteintrog neben der Scheune dokumentiert die hausgebundene Wasserversorgung im 19. Jahrhundert. Die klassizierenden Formen sind nahezu identisch mit denen der Pumpe bei Hauptstraße 15.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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