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Giebelständige, für das Straßenbild wirksame Scheune, die ähnlich wie die bei Aartalstraße 35 aus der Zeit um 1800 stammt. Das regelmäßige Raster des Giebelfachwerkes durch Fußbänder an den Stielen in der Mittelachse dekorativ betont; an der Traufseite profilierte Balken. Das wohl ältere Wohnhaus stark verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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