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Dreiseitige, wenigstens bis ins 18. Jahrhundert zurückreichende Hofanlage, abgeschlossen durch ein hübsches Hoftor mit Schlupftür. Das giebelständige Wohnhaus mit Krüppelwalmdach zeigt ein erneuertes Gefüge, im Obergeschoss mit Stichgebälk und Mann-Figuren. Scheune verputzt, Wirtschaftsgebäude des 19. Jahrhunderts aus Ziegel und Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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