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Kleines, aber relativ ursprünglich erhaltenes Fachwerkwohnhaus aus der Zeit um 1700. Der giebelständige, teilweise unterkellerte Bau zeichnet sich durch ein schlichtes Gefüge mit weit gespreizten Mann-Figuren aus, wie sie sich auch bei anderen Bauten im Ort finden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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