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Die dreiseitige Hofanlage prägt gemeinsam mit Bergstraße 1-3 und Steinfeld 2 einen der Hauptkreuzungsbereiche des alten Ortskernes. Unter Putz und Schiefer dürfte das zweigeschossige, giebelständige Wohnhaus ein beachtenswertes Gefüge des 18. Jahrhunderts aufweisen. Ebenso wie die Wirtschaftsgebäude belegt es mit zahlreichen Details historische Wohn- und Wirtschaftsweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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