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Die 1910 entstandene Hofanlage zeigt neben dem städtisch geprägten, massiven Wohnhaus mit Seitenrisalit und Gesimsgliederung Wirtschaftsgebäude in traditioneller Fachwerkbauweise. Ähnlich wie vergleichbare Höfe in Hörnsheim und Vollnkirchen belegt auch dieser den Aufschwung der Landwirtschaft im Hüttenberger Raum seit dem 19. Jahrhundert und das damit gestiegene Repräsentationsbedürfnis der Bewohner.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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