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Das laut Inschrift 1701 entstandene Wohnhaus zeigt über dem massiv erneuerten Erdgeschoss ein reiches Fachwerkgefüge mit geschnitztem Eckständer und Brüstungsfiguren an der repräsentativ gestalteten Giebelwand. Trotz zahlreicher Störungen gehört der ortsbildprägende Bau zu den wichtigsten Resten der im übrigen eher bescheidenen historischen Substanz im Dorf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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