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Das Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges wurde nach 1945 durch zwei seitliche Inschriftentafeln erweitert. Mit dem von einem Eisernen Kreuz bekrönten Obelisken lehnte man sich an eine u.a. für den Krieg 1870/71 beliebte Denkmalform an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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