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Dreiseitige, durch das Nachbargehöft vierseitig geschlossene Hofanlage mit überbauter Torfahrt an der höchsten Stelle der stark abfallenden Straße. 1897 für Karl Stroh und dessen Ehefrau erbaut, präsentiert sich die Anlage in den typischen Formen der traditionsgebundenen, ländlichen Architektur des späten 19. Jahrhunderts. Das Wohnhaus zeigt über dem Bruchsteinkeller und dem verputzten Erdgeschoss ein Obergeschoss aus reichem Zierfachwerk, das Satteldach ein Freigespärre über dem Kniestock. Auch die teilweise über die Hohlstraße erschlossenen Wirtschaftsbauten sind großenteils in Fachwerkbauweise errichtet. Besonders aufgrund der Lage am Hang und in der Nähe der Kirche von ortsbildprägender Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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