Evangelische Pfarrkirche, Taufstein
Hohlstraße 1, evangelische Pfarrkirche
Evangelische Pfarrkirche, Kriegerdenkmal
Evangelische Pfarrkirche, Innenraum nach Westen
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Lahn-Dill-Kreis
Hüttenberg
Reiskirchen
  • Hohlstraße 1
Evangelische Pfarrkirche
Flur: 16
Flurstück: 21/2, 22

Am südlichen Ortsrand innerhalb der Kirchhofsmauer gelegener massiver Saalbau mit Haubendachreiter (vgl. Kleinrechtenbach). Laut Inschrift wurde er 1652 unter Pastor Melchior Lucius vielleicht unter Verwendung älterer Bauteile errichtet. Im Osten schließt sich ein hoher, zweigeschossiger Anbau mit Fachwerkobergeschoss an, der bereits im Visitationsprotokoll von 1692 als Chor mit darüberliegender Schule erwähnt wird. Das Innere wird durch zwei Eingänge im Süden und einen im Westen von 1949 erschlossen. Flachdecke mit Unterzug, Wandstützen und Voute, der Chor durch Entfernen der Zwischendecke zum Obergeschoss wohl schon im 18. Jahrhundert vergrößert. Neben der raumprägenden Empore sind von der Ausstattung zu erwähnen: Romanisches Taufbecken mit Bogenfries ähnlich dem in Vollnkirchen und Dorlar. Kanzel des 17. Jahrhunderts. Orgel des 18. Jahrhunderts, 1817 aus der Kirche von Melbach erworben. Zwei Grabsteine für Pfarrer aus Reiskirchen aus dem 18. Jahrhundert. Glocke 1537 von Conrat Goebel aus Frankfurt. Auf dem Kirchhof ein Denkmal für die Gefallenen von 1860, 1870/71 und 1914 bis 1918. Es wurde um 1920 errichtet und 1959 ergänzt. Auf einem hohen, pfeilerartigen Sockel mit eichenlaubbesetzten Kanten kniet eine trauernde Soldatenfigur, ähnlich der in Oberwetz. Durch die exponierte Lage bei der Kirche auch für das Ortsbild von Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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