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Nachdem ein Dorfbrand das alte Pfarrhaus zerstört hatte, wurde 1707 ein großvolumiger Neubau mit Unterstützung des Landesherrn, Fürst Johann Ernst von Nassau-Weilburg, errichtet, wie eine über die Literatur belegte Inschrift berichtet. Der zweigeschossige, verputzte Fachwerkbau mit Satteldach dürfte ein beachtenswertes, relativ ungestörtes Gefüge aufweisen, das durch die symmetrische Gruppierung der Fenster und die traufseitige Erschließung in der Mittelachse bestimmt wird. Im ehemaligen Pfarrgarten eine 1888 gepflanzte Dreikaiserlinde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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