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Vollnkirchen gehört zu den wenigen Orten des Lahn-Dill-Kreises, die als Straßendorf bezeichnet werden können, wie schon historische Karten zu Beginn des 19. Jhs. belegen. Erst später wurden die Stichstraßen und die um die Kirche herumführende Kohlgasse bebaut. Den Mittelpunkt der Gesamtanlage bildet die 1955 anstelle eines Vorgängerbaus errichtete Kirche mit den angrenzenden Freiflächen, die teilweise erst nach Abriss der Schule entstanden sind. Dorfgemeinschaftshaus (mittlerweile abgebrochen) und ehemaliges Gemeindehaus prägten als Bauten der Nachkriegszeit den Bereich an der Kohlgasse. Die Wertshäuser Straße bildet die Hauptverkehrsader. Wie oft im Hüttenberger Raum schließen sich die trauf- und giebelständigen Hofanlagen durch überbaute Torfahrten und Hüttenberger Tore zu fast geschlossenen Fronten zusammen, die nur an wenigen Stellen unterbrochen werden. Zwischen der Einmündung Kohlgasse und Forststraße ist eine einheitliche Scheunenreihe mit angrenzender Grünzone hervorzuheben. Im Rahmen des dörflichen Grüns sind auch die beiden Kastanien am Eingang zum Kirchhof sowie weitere alte Bäume östlich davon zu nennen. Neben den Kulturdenkmälern sind folgende Bauten für die Gesamtanlage von prägender Bedeutung: Grüner Weg 2, Hofanlage von 1840. Wertshäuser Straße 22, Hofanlage um 1850 mit Hüttenberger Tor. Wertshäuser Straße 18 mit überbauter Torfahrt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |