Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Am Ortseingang gelegene Hofanlage von 1901. Das Wohnhaus ist durch Gesimse, Friese und Eckquader betont und weist eine repräsentative Mittelachse aus Eingang, Balkon und Zwerchhaus auf. Die parallel angeordnete Scheune ebenfalls mit Ziegelgliederung und dem regional- und zeittypischen Korbbogentor. Ähnlich wie andere Hofanlagen in Hörnsheim und Großrechtenbach belegt auch diese das durch den Aufschwung der Landwirtschaft im 19. Jahrhundert gehobene Selbstverständnis der Landwirte im Hüttenberger Raum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |